Rechtsprechung
BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Wolters Kluwer
Unterhaltspflicht - Voraussetzungen - Ausbildung - Betreuungsleistung
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BGB § 1606 Abs. 3 Sätze 1,2
Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1530
- MDR 1994, 1013
- FamRZ 1994, 696
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 75/86
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit eigenen Einkünften
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Klägers haben sich die maßgeblichen Verhältnisse, die dem Vergleich vom 6. September 1989 zugrunde lagen, geändert: Ein Betreuungsbedarf kommt für den nunmehr volljährigen Kläger kraft Gesetzes nicht mehr in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1987 - IVb ZR 75/86 = FamRZ 1988, 159, 162).Ob an jener seinerzeit in einem Einzelfall vertretenen Auffassung grundsätzlich festgehalten werden sollte, hat der Senat in späteren Entscheidungen dahinstehen lassen (…vgl. Senatsurteile vom 13. April 1988 aaO = BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2 Betreuungsfortsetzung 1; vom 4. November 1987 aaO).
Dem trägt die gesetzliche Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB in praktikabel pauschalierender Weise für die gesamte Dauer der Minderjährigkeit unter Einschluß auch der letzten Jahre vor Vollendung des 18. Lebensjahres Rechnung (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1987 aaO S. 160, 161 f).
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 49/87
Neubemessung des Unterhaltsbedarfs nach Eintritt der Volljährigkeit - …
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Gewisse Betreuungsleistungen, die, wie im vorliegenden Fall, die Mutter dem volljährigen Kind noch erbringt, stellen sich üblicherweise als freiwillige Leistungen oder als solche Leistungen dar, die im Einvernehmen mit dem Kind bei der Bemessung des Haftungsanteils der Mutter zu berücksichtigen sind (…vgl. Staudinger/Kappe BGB 12. Aufl. Rdn. 23; auch Senatsurteile vom 13. April 1988 - IVb ZR 49/87 = FamRZ 1988, 1039, 1041;… vom 6. November 1985 aaO S. 152).Ob an jener seinerzeit in einem Einzelfall vertretenen Auffassung grundsätzlich festgehalten werden sollte, hat der Senat in späteren Entscheidungen dahinstehen lassen (vgl. Senatsurteile vom 13. April 1988 aaO = BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2 Betreuungsfortsetzung 1;… vom 4. November 1987 aaO).
c) Die Bemessung der Haftungsanteile beider Eltern im einzelnen, wie sie das Berufungsgericht gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB vorgenommen hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 13. April 1988 aaO S. 1041).
- BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84
Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Die auf jeden Elternteil entfallende Haftungsquote sei nach dem Verhältnis derjenigen Mittel zu bestimmen, die nach Abzug der für den eigenen Unterhalt erforderlichen Beträge verblieben (Hammer Leitlinie Ziff. 25, vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 = FamRZ 1986, 151, 152).Das Berufungsgericht hat insoweit rechtlich zutreffend angenommen, daß in Fällen, in denen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes - selbst wenn dieses noch im Haushalt eines Elternteils wohnt - grundsätzlich nach den zusammengerechneten Einkünften beider Eltern zu bemessen ist (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1985 aaO; vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 = FamRZ 1987, 58, 60).
Gewisse Betreuungsleistungen, die, wie im vorliegenden Fall, die Mutter dem volljährigen Kind noch erbringt, stellen sich üblicherweise als freiwillige Leistungen oder als solche Leistungen dar, die im Einvernehmen mit dem Kind bei der Bemessung des Haftungsanteils der Mutter zu berücksichtigen sind (…vgl. Staudinger/Kappe BGB 12. Aufl. Rdn. 23; auch Senatsurteile vom 13. April 1988 - IVb ZR 49/87 = FamRZ 1988, 1039, 1041; vom 6. November 1985 aaO S. 152).
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
aa) Die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren bestimmt sich, wenn es sich bei dem abzuändernden Titel, wie hier, um einen Prozeßvergleich handelt, nach ständiger Rechtsprechung nicht nach § 323 Abs. 1 ZPO, sondern nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ 85, 64, 73 - GS-; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 = FamRZ 1986, 790).Dieser ist der Geltungsgrund des Vergleichs, und er entscheidet, welche Verhältnisse zur Grundlage des Vergleichs gehören, und wie die Parteien diese Verhältnisse bewerten (Senatsurteil vom 23. April 1986 aaO, ständige Rechtsprechung).
- BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80
Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter …
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Wenn auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 8. April 1981 ausgesprochen habe, die Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB schließe nicht aus, im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach dem Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes weiterhin den Betreuungsunterhalt als gleichwertig mit dem Barunterhalt zu behandeln (FamRZ 1981, 541, 543), sei dieser Auffassung jedenfalls für einen Fall der vorliegenden Art, in dem auch die Mutter des Klägers vollschichtig erwerbstätig sei, nicht zu folgen.Der Senat hat zwar, worauf das Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat, in dem Urteil vom 8. April 1981 (IVb ZR 559/80 = FamRZ 1981, 541, 543) entschieden, die Regelung des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB schließe nicht aus, im Einzelfall auch in den ersten Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes - jedenfalls bei Verhältnissen, wie sie in jenem Fall vorlagen - weiterhin von der Gleichwertigkeit des Barunterhalts und der Betreuungsleistungen auszugehen, etwa wenn und solange sich der Barbedarf gegenüber den üblichen Werten für minderjährige Kinder nicht wesentlich erhöhe; letztlich sei diese Beurteilung jedoch Sache des Tatrichters.
- BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 8/84
Abänderung einer Unterhaltsregelung bei tiefgreifender Veränderung der Grundlagen
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Abgesehen hiervon würde sich aber die von dem Berufungsgericht für das vorliegende Abänderungsverfahren vorgenommene Höhergruppierung des Beklagten um zwei Einkommensstufen aus den dafür herangezogenen Gründen selbst dann rechtfertigen, wenn sich der Wille der Parteien bei Abschluß des Vergleichs vom 6. September 1989 nicht mehr verbindlich feststellen ließe (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1985 - IVb ZR 8/84 - unter III 2, nicht veröffentlicht).Auch in solchen Fällen bleibt allerdings zu prüfen, ob dem Vergleich Elemente entnommen werden können, die trotz der tiefgreifenden Änderung der Verhältnisse nach dem erkennbaren Parteiwillen weiterwirken sollen (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1985 - IVb ZR 8/84 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 07.11.1990 - XII ZR 123/89
Heranziehung eines Elternteils zum Barunterhalt; Begriff des anderen …
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Es hat dazu ausgeführt, die sorgeberechtigte Mutter habe ihre Unterhaltsverpflichtung in diesem Zeitraum weiterhin durch die Pflege und Erziehung des Sohnes erfüllt und sei daher, zumal ihr Einkommen mit wenig mehr als monatlich 2.000 DM deutlich niedriger gewesen sei als das des Beklagten, nicht zusätzlich zum Barunterhalt heranzuziehen (BGH FamRZ 1991, 182, 183). - BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
aa) Die Unterhaltsbemessung im Abänderungsverfahren bestimmt sich, wenn es sich bei dem abzuändernden Titel, wie hier, um einen Prozeßvergleich handelt, nach ständiger Rechtsprechung nicht nach § 323 Abs. 1 ZPO, sondern nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ 85, 64, 73 - GS-; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 = FamRZ 1986, 790). - BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85
Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit
Auszug aus BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92
Das Berufungsgericht hat insoweit rechtlich zutreffend angenommen, daß in Fällen, in denen beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, der Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes - selbst wenn dieses noch im Haushalt eines Elternteils wohnt - grundsätzlich nach den zusammengerechneten Einkünften beider Eltern zu bemessen ist (…vgl. Senatsurteile vom 6. November 1985 aaO; vom 4. Juni 1986 - IVb ZR 51/85 = FamRZ 1987, 58, 60).
- BGH, 07.12.2016 - XII ZB 422/15
Unterhaltsabänderungsklage gegen ein volljährig gewordenes Kind: …
Auch in solchen Fällen bleibt allerdings zu prüfen, ob der Vereinbarung Elemente entnommen werden können, die trotz der tiefgreifenden Änderung der Verhältnisse nach dem erkennbaren Parteiwillen weiterwirken sollen (Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 697 f.).Etwas anderes mag - ausnahmsweise - dann gelten, wenn die Beteiligten mit der in der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes getroffenen Unterhaltsregelung schon eine Vereinbarung für die Zeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes und damit für den Zeitraum der Mithaftung beider Elternteile treffen wollten (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698;… vgl. auch Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 10 Rn. 247).
bb) Lässt sich bei Abschluss der Vereinbarung über Unterhaltsleistungen an ein minderjähriges Kind kein besonderer Parteiwille für die Bemessung des dem Kind nach Eintritt der Volljährigkeit zustehenden Unterhalts ermitteln, so ist dieser grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften festzulegen (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698).
- BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16
Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein …
Insoweit besteht auch kein Unterschied zu einem abgeleiteten Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes, der sich ebenfalls nach den zusammengerechneten Einkünften beider Elternteile bemisst (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698). - BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Vom Eintritt der Volljährigkeit an besteht nach dem Gesetz kein rechtfertigender Grund mehr, weiterhin nur den bisher allein barunterhaltspflichtigen Elternteil mit dem nunmehr insgesamt in Form einer Geldrente zu entrichtenden Unterhalt zu belasten, wenn auch der andere Elternteil über Einkünfte verfügt, die ihm die Zahlung von Unterhalt ermöglichen (Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698 f.).
- BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Zugleich bestimmt sich damit die Lebensstellung der Beklagten, also ihr angemessener Unterhaltsbedarf, nicht mehr allein nach dem Einkommen des früher allein barunterhaltspflichtigen Klägers, sondern nach den zusammengerechneten Einkünften beider Elternteile, die anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt aufzukommen haben (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698).Denn er haftet mit Eintritt der Volljährigkeit für den erhöhten Barunterhalt allein, während der Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den anderen Elternteil entfallen ist (Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO).
- OLG Brandenburg, 17.01.2006 - 10 UF 91/05
Erhebliche Einkommensunterschiede der unterhaltspflichtigen Eltern: Entfallen der …
Da nicht vorgetragen ist, dass der Beklagte außer der Klägerin weiteren Personen Unterhalt schuldet, erscheint eine Höhergruppierung um zwei Einkommensgruppen angemessen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1994, 696). - OLG Saarbrücken, 13.12.2011 - 4 U 456/10
Haftung des Trägers des Jugendamtes: Schadenersatzanspruch wegen unterlassener …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei einer Unterhaltspflicht nur gegenüber einem Kind eine Höhergruppierung um zwei Einkommensgruppen vorzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 1994, 696;… Wendl/Dose-Klinkhammer, aaO., § 2, Rdn. 344 u. 348). - BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99
Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens
Haben sich diese Grundlagen allerdings so tiefgreifend geändert, daß dem Parteiwillen für die vorzunehmende Änderung kein hinreichender Anhaltspunkt mehr zu entnehmen ist, kann in Betracht kommen, die Abänderung ausnahmsweise ohne fortwirkende Bindung an die (unbrauchbar gewordenen) Grundlagen des abzuändernden Vergleichs vorzunehmen und - im Falle einer Unterhaltsregelung - den Unterhalt wie bei einer Erstfestsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften zu bemessen (Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 697 ff.). - OLG Koblenz, 09.11.2006 - 7 WF 1042/06
Kindesunterhalt: Fortgeltung eines zur Zeit der Minderjährigkeit des Kindes …
Jedoch rechtfertigen diese Besonderheiten es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht, den Unterhaltsanspruch des volljährig gewordenen Kindes gegen seine Eltern als eigenständigen Anspruch aufzufassen, der mit dem zuvor während der Minderjährigkeit bestehenden Anspruch keine Einheit mehr bildet (vgl. BGH, FamRZ 1984, 682 und FamRZ 1994, 696;… Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rn. 339). - OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19
Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung
Aufgrund diesen wesentlichen Änderungen, insbesondere des Hinzutretens der Haftung der Mutter der Antragsgegnerin, ist der Unterhalt nach den Grundsätzen der Neuberechnung auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften festzulegen (BGH…, Beschluss vom 07.12.2016 - XII ZB 422/15, NJW 2017, 1317, Rn. 32; BGH, Urteil vom 02.03.1994 - XII ZR 215/92, NJW 1994, 1530, Ziff. 2 lit. b, cc). - OLG Koblenz, 25.07.2006 - 11 UF 655/05
Nachehelicher Unterhalt: Vorwegabzug des Tabellenkindesunterhalts für volljährige …
Der angemessene Unterhaltsbedarf des Kindes bestimmt sich danach nicht mehr allein nach dem Einkommen des früher allein barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern nach den zusammengerechneten Einkünften beider - leistungsfähigen - Elternteile, die anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt aufzukommen haben; ein Elternteil schuldet allerdings höchstens den Unterhalt, der sich allein auf der Grundlage seines Einkommens aus der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle ergibt (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; Nr. 13 KoL; vgl. BGH FamRZ 1994, 696,698; 2002, 815,816 f.). - BFH, 21.04.2005 - III R 53/02
Pflegekindschaftsverhältnis - Volljährige
- OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10
Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel
- BFH, 05.10.2004 - VIII R 69/02
Pflegekindschaftsverhältnis bei Aufnahme eines Volljährigen
- OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07
Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der …
- OLG Zweibrücken, 27.10.2006 - 2 UF 58/06
Übergang der Unterhaltspflicht auf den Erben
- OLG Hamburg, 07.04.1995 - 12 UF 57/94
Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit im …
- OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04
Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer …
- OLG Koblenz, 19.12.2005 - 11 WF 1004/05
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
- OLG Bamberg, 07.07.1994 - 2 UF 3/94
Leistungsfähigkeit eines Schaustellergehilfen
- OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01
Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim …
- OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01
Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne …
- OLG Schleswig, 28.08.2001 - 8 UF 195/00
Höhergruppierung in Düsseldorfer Tabelle um drei Stufen.
- OLG Brandenburg, 19.06.2003 - 10 WF 193/02
Voraussetzungen für die Annahme des bestmöglichen Einsatzes der Arbeitskraft des …
- OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 64/01
Erwerbsobliegenheit eines schwerbehinderten Unterhaltsverpflichteten gegenüber …
- OLG Brandenburg, 24.07.2008 - 9 UF 132/07
Abänderung eines vor Volljährigkeit des Kindes abgeschlossenen …
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.10.2009 - L 5 AS 16/05
- OLG Brandenburg, 17.12.2001 - 9 WF 186/01
Zur Anrechnung von Kindergeld nach § 1612b BGB
- OLG Hamm, 25.02.2000 - 12 UF 166/99
Anspruch eines volljährigen Kindes auf Unterhalt gegen einen Elternteil; …
- OLG Karlsruhe, 23.02.1995 - 2 UF 225/92
Rechtswirkung des Verbundurteils wegen Kindesunterhalts des Kreisgerichts der …
- AG Dortmund, 12.08.2019 - 122 F 704/18
- LAG Schleswig-Holstein, 09.08.2000 - 2 Sa 230/00
Anfechtung eines bzgl. der Bemessung einer Betriebsrente für eine Teilzeitkraft …
- OLG Hamm, 04.03.1998 - 12 UF 448/96
Gesetzlicher Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen auf den …
- OLG München, 02.10.1995 - 26 UF 994/95
Berücksichtigung von Pflegegeld beim Unterhaltsverpflichteten
- OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
- OLG Koblenz, 03.02.1998 - 15 UF 615/97
Unterhaltsprägende Wirkung von Pflegegeld
- OLG Dresden, 26.03.1996 - 10 UF 488/95
Lebensstellung des volljährigen Kindes; Berechnung des Bedarfs; Berücksichtigung …
- KG, 17.07.1998 - 13 UF 8630/97
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der …